| Friedrich – Schiller – Universität Jena |
| Fakultät für Mathematik und Informatik |
| Stand: 28. Februar 2006 |
Am 19. April 2005 hat der Senat der FSU Jena die Rahmenordnung für Prüfungen in einem modularisierten Studiengang beschlossen, um den Prozess der Modularisierung an der Friedrich-Schiller-Universität zu befördern. Die Ordnung tritt mit Beginn des Wintersemesters 2005/2006 für die Dauer von 4 Jahren in Kraft. Sie regelt an der Friedrich-Schiller-Universität den Übergang in die modularisierte Studien- und Prüfungsstruktur und ergänzt die vom Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst genehmigten Diplom- und Magisterprüfungsordnungen für diesen Zweck. Die Bestimmungen gelten für Modulprüfungen im Lehramtsstudium entsprechend.
Zur Umsetzung der Rahmenordnung erlässt die FSU Jena Modulkataloge incl. Modulbeschreibungen für alle Studiengänge. Der Rat für Fakultät für Mathematik und Informatik hat am 13.07.2005 den Modulkatalogen für die Diplomstudiengänge Mathematik, Wirtschaftsmathematik und Informatik zugestimmt. Für die anderen Studiengänge wurden entsprechende Vereinbarungen mit den beteiligten Fakultäten verabschiedet. Der Rektor hat diese am 20.09.2005 genehmigt.
1. Für wen gilt die Rahmenordnung (RO)?
Prinzipiell gilt die Rahmenordnung für alle Studierende, die zum Wintersemester 2005/06 ihr Studium aufnehmen. Alle anderen haben Wahlmöglichkeiten.
Die Modularisierung des Grundstudiums beginnt zum Wintersemester 2005/06, die des Hauptstudiums zum Sommersemester 2006.
Diplomstudiengänge Mathematik, Wirtschaftsmathematik, Informatik (§ 29 der Modulkataloge); Bioinformatik
Wer keine Wahlerklärung abgibt, wird bereits für den schon begonnenen und noch nicht abgeschlossenen Studienabschnitt (Grundstudium bzw. Hauptstudium) in die modularisierte Form des Studiums übernommen!
Lehramt Mathematik und Informatik
Für Lehramtstudenten gilt bis auf weiteres die Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfungsordnung für das Lehramt vom 8. Dezember 2001. Es findet also wie bisher am Ende des Studiums eine Abschlussprüfung statt.
Durch den Fakultätsratsbeschluss vom 13.07.2005 wurden die Zwischenprüfungs-ordnungen für die Lehrämter Mathematik und Informatik modifiziert.
Das Grundstudium erfolgt ab Wintersemester 2005/06 modularisiert, d.h. studien-begleitend. Studien- und Prüfungsleistungen werden durch Modulprüfungen erbracht, die entweder Leistungsnachweis (LN) im Sinne der Staatsprüfungsordnung (SPO) oder Teil der Zwischenprüfung (ZP) sein können.
Das Hauptstudium bleibt von der Modularisierung unberührt.
Magister Nebenfach Mathematik oder Informatik
Die Ausführungen zu den Diplomstudiengängen gelten entsprechend.
Zu beachten ist aber die unterschiedliche Standardbehandlung bei fehlender expliziter Willensäußerung des Studierenden (entsprechend Ihrer Information zur Rückmeldung zum WS 2005/06).
Wer keine Wahlerklärung abgibt, studiert in dem bereits begonnenen, aber noch nicht abgeschlossenen Studienabschnitt nach dem „altem“ System weiter und wechselt erst mit dem ggf. nächsten Studienabschnitt (dann aber zwingend) in die modulare Form!
Bitte informieren Sie sich über weitergehende Regelungen im Magisterprüfungsamt.
2. Was hat sich grundlegend geändert?
Die Modularisierung der Studiengänge hat zum Ziel, die Studiendauer zu verkürzen und Prüfungen zeitnah zu den besuchten Lehrveranstaltungen abzulegen.
Das Curriculum (Studienplan) wird dazu in Module (typischerweise im Umfang einer einsemestrigen Lehrveranstaltung) untergliedert. Diese werden grundsätzlich mit benoteten, studienbegleitenden Modulprüfungen abgeschlossen (§ 9a der Modulkataloge).
Die Note der Modulprüfung entscheidet im Falle eines Wahlmoduls über die Vergabe von Leistungspunkten, bei Pflicht- und Wahlpflichtmodulen geht sie darüber hinaus in die Vordiplom- bzw. Hauptdiplom-Note ein. Damit ein Modul eingebracht werden kann, muss er zu Beginn der Veranstaltung (spätestens in der dritten Veranstaltungswoche) verbindlich belegt werden. Die zugehörige schriftliche Anmeldung im Prüfungsamt ist gleichzeitig eine verbindliche Anmeldung zur Modulabschlussprüfung. Innerhalb der ersten sechs Wochen der Veranstaltung kann jedoch von der Anmeldung (und damit auch von der Teilnahme am Modul und an der abschließenden Modulprüfung) zurückgetreten werden.
Modulprüfungen sind in der Regel in folgenden Prüfungszeiträumen abzuhalten:
Für das Lehramt wird im Grundstudium die Zwischenprüfung durchgängig studienbegleitend in Form von Modulprüfungen abgelegt.
Die Modulkataloge regeln (analog zu den bisherigen Studien- und Prüfungsordnungen) nach welchen Kriterien Module zu belegen und zu absolvieren sind und wie viele Leistungspunkte für den erfolgreichen Erwerb eines Vordiploms oder Hauptdiploms benötigt werden. Sie enthalten außerdem (ähnlich den bisherigen Minimalstoffplänen) detaillierte Beschreibungen der einzelnen Module, samt aller prüfungsrechtlichen und prüfungstechnischen Sonderregelungen für die jeweiligen Module. Die Modulkataloge haben Vorrang vor den nach wie vor gültigen Studien- und Prüfungsordnungen. Sachverhalte, die nicht in den Modulkatalogen oder der Rahmenordnung Modularisierung geregelt sind, werden so behandelt wie es die bestehenden Studien- und Prüfungsordnungen vorschreiben. In Zweifels- oder Problemfällen wende man sich an den für den jeweiligen Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss.
3. Wo kann man sich noch informieren?
Auf den Internetseiten
4. Wahrnehmung des Wahlrechtes (für alle Diplomstudiengänge)
Ab 21. Oktober 2005 finden Sie hier ein Formblatt. Dieses senden Sie bitte an das Studien- und Prüfungsamt der Fakultät oder werfen es in den Briefkasten gegenüber.
 
| Prof. Dr. C. Beckstein | J. Jäger |
| Studiendekan | Studien-/Prüfungsamt |